Gefragt in Immobilienfinanzierung von (80 Punkte)
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt.

Auf Nachfrage hin wurden mir von der Bank der Zins, die Restlaufzeit, der Zinsschaden und die Berechnungsgebühr mitgeteilt.

Mir stellt sich nun die Fage,

muss die Bank dem Verbraucher eine auch für Laien nachpüfbare, detaillierte Abrechnung des Zinsschadens/Vorfälligkeitsentschädigung zuschicken?

Gibt es Urteile hierzu?

Selbst wenn nun einige Fakten (z.B.Sondertilgung) in der "Abrechnung" fehlen, was  würde dies für mich als Verbraucher bedeuten, es würde doch die Vorfälligkeitsentschädigung nicht beeinflussen - oder?

Wer kann  mir hierzu einen Rat geben?

Vielen Dank.

1 Antwort

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Beantwortet von (101k Punkte)
Bearbeitet von

Die Rahmenbedingungen zur Vorfälligkeitsentschädigung sind sicherlich in Ihrem Vertrag vereinbart.

Leider lässt sich auf Grund Ihrer Ausführungen keine detailierte Aussage dazu treffen.

Hier finden Sie Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung.

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