Hallo,
ich habe vor einiger Zeit erhebliche Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt.
Auf Nachfrage hin wurden mir von der Bank der Zins, die Restlaufzeit, der Zinsschaden und die Berechnungsgebühr mitgeteilt.
Mir stellt sich nun die Fage,
muss die Bank dem Verbraucher eine auch für Laien nachpüfbare, detaillierte Abrechnung des Zinsschadens/Vorfälligkeitsentschädigung zuschicken?
Gibt es Urteile hierzu?
Selbst wenn nun einige Fakten (z.B.Sondertilgung) in der "Abrechnung" fehlen, was würde dies für mich als Verbraucher bedeuten, es würde doch die Vorfälligkeitsentschädigung nicht beeinflussen - oder?
Wer kann mir hierzu einen Rat geben?
Vielen Dank.