Bei so einer Geschichte musst du bestimmt beim örtlich zuständigen Amtsgericht vorsprechen und deine Vermögenssituation darlegen um die Pfändung in der derzeitigen Höhe abzumildern.
Vorbeugend könnte mann so genanntes P-Konto eröffnen, Das Pfändungsschutzkonto stellt sicher, dass einem die gesetzliche mindestens zustehende Lebensgrundlage nicht entzogen wird.