Gefragt in Finanzierung (privat) von (80 Punkte)
Hallo,

folgende Fakten:

Bausparvertrag vorfinanziert, wurde angespart,  noch nicht zugeteilt, Zinsfestschreibung lief noch mehrere Jahre,

größere Sonderzahlung geleistet, Bausparkasse nahm diese an,  hierdurch wurde Zuteilung beschleunigt,

Bausparkasse verlangte erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung.

In den Bausparbedingungen steht dass Sonderzahlungen zulässig sind wenn Bausparkasse sie annimmt. Von Vorfälligkeitsentschädigung ist hier nichts erwähnt.

Allerdings hat die Bausparkasse in einem Schreiben im Rahmen der Verbuchung auf die Aufteilung der Zahlung (es waren 2 Verträge) hingewiesen und dann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung genannt.

War diese berechtigt?

Das OLG Schleswig hat die Vorfälligkeitsentschädigung in 2004 abgelehnt - aber gilt diese Entscheidung auch für diesen Fall wenn die Bausparkasse zwar nicht in den Bausparbedingungen aber im Rahmen der Zahlungsverbuchung auf die anfallende Vorfälligkeitsentschädigung hinweist?

Wer kann dazu etwas sagen?

Vielen Dank.

1 Antwort

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Bearbeitet von
Die Frage lässt sich leider nicht beantworten, wenn man den Vertrag nicht im Einzelenen kennt.

Allgemeine Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie unter: https://banktipp.net/tipps-ratgeber-faq/vorfaelligkeitsentschaedigung/

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